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Aktuell
Rechtswidrige Weisung der BA zu § 26 SGB II

Die BA hat eine neue Weisung zu  § 26 SGB II herausgegeben, darin wird vorgegeben:  "Macht der Leistungsbezieher von seinem Sonderkündigungsrecht  (für  Zusatzbeiträge  seiner  Krankenkasse) keinen Gebrauch, ist davon auszugehen, dass er bereit ist, den Differenzbetrag selbst aus eigenen Mitteln zu zahlen. Eine Übernahme des Differenzbetrags durch das Jobcenter ist ausgeschlossen". Diese Weisung verstößt schlichtweg gegen geltendes Recht,  § 11b  Abs. 1  Nr. 2  SGB II  bestimmt klipp und klar, wenn ein "Sozialversicherungsbeitrag" worunter Zusatzbeiträge der GKV  zu fassen sind besteht, ist dieser vom Einkommen abzusetzen. Bei der Absetzung hat entgegen der Weisung das JC kein Ermessen, er muss, insofern er vorhanden ist, abgesetzt werden.

Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV

Pressemitteilung vom 08.03.2012 von – Katja Kipping –

Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV sind Angriff auf Selbstbestimmungsrecht

Nach  mehreren  Nachfragen der  Abgeordneten  Katja Kipping hat  die  Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage  (BT-Drs. 17/8846)  zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sank-tionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen unterziehen müssen. Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

"Dieser  Angriff  auf  das  Selbstbestimmungsrecht  der  Betroffenen  ist  nicht  hinnehmbar.  Die  Zwangs-psychiatrisierung  von  Menschen  kennt  man  gemeinhin  nur  aus  diktatorischen  Systemen.  Das  sollte eigentlich ausreichen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter davon abzuhalten, Erwerbslose und Menschen  mit  geringem Einkommen unter  Androhung  der  Kürzung  von  Mitteln der Existenzsicherung ärztlichen  und  psychologischen Diensten zuzuführen.  Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Sank-tionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen."

Katja Kipping
Mitglied des Bundestages

Bundesfreiwlligendienst schützt vor Hartz-IV-Sanktionen

Pressemitteilung vom 23.08.2011
Wer als Hartz-IV-EmpfängerIn sich für den Bundesfreiwilligendienst, der/dem kann die Arbeitsagentur keine weitere Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme vorschlagen oder anordnen. Das bestätigte  mir kürzlich die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage. Dies gilt auch für Maßnahmen im Bundesfreiwilligendienst, die 20 Wochenstunden umfassen.

Katja Kipping
Mitglied des Bundestages


Soziale Bürgerberatung

DIE LINKE hilft: mit Sprechstunden und Beratungsangeboten

Die AG Soziales der LINKEN im Kreisverband Lausitz bietet gemeinsam mit dem sächsischen Landtagsabgeordneten, Rechtsanwalt Heiko Kosel und dem im Sozialrecht besonders erfahrenen Juristen Gregor Janik, in Cottbus eine kostenlose Sozialberatung an.


Die AG Soziales im Kreisverband Lausitz bietet an mehreren Standorten eine Soziale Bürgerberatung an. Die Soziale Bürgerberatung findet statt in:

Arbeitskreis Cottbus:

Cottbus in den Räumen der Kreisgeschäftsstelle Cottbus, Ostrower Straße 3; nach Vereinbarung unter 0355 22440 oder mankour@dielinke-lausitz.de

 

Arbeitskreis Forst:

Forst jeweils  am   Montag  in  der  Zeit  von 10:00 Uhr und 14:00 Uhr in den Räumen der Geschäftsstelle in Forst,  Berliner  Straße  22. Außer an Feiertagen;

Döbern jeden zweiten Mittwoch in den Räumen der Begegnungsstätte Betreutes Cervice Wohnen des DRK, Forster Straße 14

 

Spremberg:

Spremberg jeden 1. und 3. Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der Begegnungsstätte in Spremberg, Bauhofstraße 1