Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehen-de aussetzen!
- Aufruf für ein Sanktionsmoratorium -
Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forde-rungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 wurden über 780.000 derartige Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so führt die katastrophale Per-sonalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen unzumutbar ist. Von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sank-tionen waren 41 % ganz oder teilweise erfolg-reich, von den eingereichten Klagen 65 %. Die Auswirkungen von Sanktionen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschie-bende Wirkung haben, d.h. die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden.
Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!
Um es klarzustellen:
Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, son-dern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man ir-gendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungs-trainings und Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maß-nahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäum-nissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.
Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!
Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Die-ses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verur-sacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessen-vertretungen.
Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen?
Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorgaben verhängt, welche das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales über die Bun-desagentur für Arbeit den JobCentern auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehr-geizige“ Ziel gesetzt, die Existenz sichernden Leistungen um 3 % zu senken und die Vermitt-lungsquote in den erwartbar enger werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbei-ter nur durch verstärkte Sanktionen die Möglich-keit, diese Zielvorgaben zu erreichen. Die Vermitt-lungsquote kann ohnehin nur durch den Zwang, ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse anzu-nehmen, erreicht werden. Der Druck, bei der Bun-destagswahl gute Zahlen zu präsentieren, kann diese Entwicklung kurzfristig noch verschärfen.
Ein Moratorium ist nötig!
In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grund-sätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir, die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffas-sungen. Wir sind uns aber darin einig, dass ange-sichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCen-tern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss. Es ist dringend notwendig, die Miß-stände in den JobCentern, die bislang in ihrem Aus-maß zu wenig bekannt sind, offen zu legen, für deren Beseitigung zu sorgen und den gegenwär-tigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu über-denken. Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sanktionsparagrafen, ist deshalb notwendig.


Am 1. Januar hatte das Hartz IV – Gesetz seinen 5. Geburtstag. Für die Betroffenen heißt das, fünf Jahre Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Unter Mitwirkung von SPD, Grüne, CDU und FDP wurde das Hartz IV – Gesetz im Sommer 2004 im Bundesrat verabschiedet. So konnte das Hartz IV – Gesetz der damaligen rot – grünen Koalition mit freundlicher Unterstützung von Union und FDP am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die Versprechen von mehr Beschäftigung, haben sich nicht erfüllt.
Ziel des Hartz IV - Gesetzes (auch ALG II bzw. SGB II genannt) war es, Menschen einen verbesserten Zugang zu Beschäftigung zu ermöglichen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Das Gesetz steht heute nicht für nachhaltige Beschäftigungspolitik, sondern vielmehr für eine breite gesellschaftliche Verarmung. Dieses Gesetz hat lediglich die Struktur Beschäftigungsverhältnisse verändert. Statt Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, sind die Löhne in den Keller gesunken. Tariflöhne sind von Ein-Euro- bzw. Mini-Jobs, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnisse mit Niedriglohn abgelöst worden. Die Langzeitarbeitslosigkeit hat sich dagegen nicht verändert. Sie ist noch genauso hoch wie vor fünf Jahren.
Mit der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II hat die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder die Zumutbarkeitsregelungen für Langzeitarbeitslose drastisch verschärft. Das hatte und hat zur Folge, dass das Armutsrisiko auch für die Bürgerinnen und Bürger gestiegen ist, die unter Hartz IV wieder Arbeit gefunden haben. So das man sagen kann, mit Hartz IV wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern die Arbeitslosen bekämpft. Durch die bestehenden Zumutbarkeitsregelungen und die grundrechtswidrigen Sanktionen wird auf die Leistungsbezieher aber auch auf die Erwerbstätigen ein großer Druck erzeugt, jede noch so schlecht bezahlte Arbeitsstelle anzunehmen bzw. zu behalten. Immer mehr Menschen arbeiten für einen Hungerlohn. Die Bereitschaft auch schlecht Bezahlte Jobs anzunehmen, ist dramatisch gestiegen. Das führt dazu, das die ausbeuterischen Unternehmen ausbeuterischen einem kleinen Lohn zahlen, der mit allgemeinen Steuermitteln subventioniert werden muss.
In den fünf Jahren Hartz IV hat die Armut dramatisch zugenommen. Für die Betroffenen bedeutet Hartz IV Armut und Ausgrenzung per Gesetz, auch und gerade für die Menschen, die als so genannte Aufstocker eingestuft sind. Die Regelleistungen stehen gegenwärtig beim Verfassungsgericht auf dem Prüfstand. Bereits jetzt wurde dort angedeutet das die Regelsätze zu niedrig sein werden. Wenn der Staat, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, ein soziokulturelles Existenzminimum für Hartz IV – Betroffene gewährleisten muss, bleibt für Sanktionen nach §31 SGB II kein Raum.
Daher sind gegenwärtige Kürzungen oder die Versagung der Sozialleistungen bei geringen Fehlverhalten grundrechtswidrig. Im Jahr 2008 wurden rund 789.000 Sanktionen ausgesprochen. Davon mussten rund 41,5% nach Widersprüchen und 65,3 % nach Klagen teilweise oder vollständig zurückgenommen werden. Durch die Sanktionen und die Konstruktionen von Bedarfsgemeinschaften wird eine sozialrechtlichen Sippenhaft erzeugt. Junge Menschen unter 25 Jahren wird der Auszug aus dem Elternhaus unter Androhung von Leistungsentzug verwehrt. Erstmalige Leistungsbezieher werden in perspektivlosen Sofortangeboten aus dem Leistungsbezug gedrängt.
Bürgerinnen und Bürger die von Hartz IV betroffen sind, werden entrechtet und sind in den überlasteten Ämtern vielfältigen Demütigungen und Schikanen ausgesetzt. Sozialdetektive schnüffeln in der Privatsphäre der Betroffenen. Und vor allem Missbrauchsunterstellungen werden per Gesetz und von einigen Politikerinnen und Politiker gepflegt.
Als Fazit kann man sagen, dass die verwaltungsmäßige Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende misslungen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat besonders die ARGEN als verfassungswidrig eingestuft. Der daraus entstandene Streit über die organisatorische und finanzielle Zuständigkeit wird auf dem Rücken der Leistungsbezieher und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter ausgetragen.
Hartz IV lässt die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander spreizen. Die Gesellschaft wird gespaltet und entsolidarisert. Ein Kennzeichen dafür ist, dass die von Armut und Ausgrenzung betroffenen Bürgerinnen und Bürger von einer großen Anzahl von Menschen als „unnütz“ bezeichnet werden. Einen großen Beitrag für diesen Zustand leisten die Medien, die den Hartz IV – Empfänger oft als Arbeitsfaul, der für seine Situation selbst schuld ist, hinstellen.
Nach fünf Jahren gesetzlich verordneter Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Arbeitslosen ist es an der Zeit umzudenken. Die gesellschaftliche Spaltung darf nicht weiter voranschreiten. Arbeitslosigkeit muss bedarfsgerecht abgesichert werden. Mindestlöhne müssen eingeführt und öffentlich gefördert und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss dauerhaft ausgebaut werden.
Hartz IV ist und bleibt eine Armuts- und Niedriglohnmaschine. Aus diesem Grund gilt:
Hartz IV muss weg!
Dafür muss eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung geschaffen werden. Die Freibeträge für Ersparnisse zur Alterssicherung müssen angehoben werden. Die Anrechnung der Partnereinkommen muss abgeschafft werden. Statt Ein-Euro-Jobs müssen zusätzliche tariflich bezahlte und unbefristete Arbeitsplätze geschaffen werden. Es muss eine Umverteilung der vorhandenen Arbeit stattfinden. Durch generelle Arbeitszeitverkürzung und den Abbau der überhandnehmenden Überstunden können neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es muss ein flächendeckender Mindestlohn von 10 € eingeführt werden.
Als Sofortmaßnahme muss der Regelsatz des Arbeitslosengeld II auf 435 € angehoben werden. Für die Kinder brauchen wir eine individuelle Kindergrundsicherung. Das Kindergeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden, damit es den Kindern zugutekommt.
Uwe Neuer
AG Soziales