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Rechtsberatung zu Hartz IV

Sprechstunde mit RA Michael Elte am:

18. Januar   2010

08. Februar 2010

08. März      2010

19. April      2010

10. Mai        2010

14. Juni       2010

ab 13:30 Uhr, in der Geschäftsstelle der Partei DIE LINKE in Forst, Berliner Str. 22  (Max-Seydewitz-Platz)

Terminvereinbarungen bitte über
Telefon (03562) 78 52.  Die Beratungsgebühr beträgt zwischen 5,00 und 10,00 Euro.

Neujahrsgruß 2010

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Leserinnen und Leser,
wieder geht ein ereignis- und für DIE LINKE recht erfolgreiches Jahr seinem Ende entgegen, während wir den Blick bereits auf den Beginn des neuen Jahres richten. Für die 2009 geleistete ehrenamtliche Arbeit, Unterstützung und Spenden- bereitschaft danken wir den Genossinnen und Ge- nossen, Sympathisanten und Freunden herzlich! Wir vertrauen darauf, dass wir auch die 2010 anstehenden Aufgaben, vor allem erst einmal die Landratswahl am 10. Januar, mit diesem Rückhalt erfolgreich meistern werden. Unsere kleine Zeitung wünscht Ihnen und Euch allen ein ruhiges, friedliches und besinnliches Weihnachtsfest.
Bleibt gesund und weiter neugierig auf uns ...
Anke Schwarzenberg, OV DIE LINKE.
Ingo Paeschke, SVV-Fraktion DIE LINKE.
Helga Neumann, AG "Malxe-Blatt"

Willkommen

auf den Internetseiten des Ortsverbandes Forst

Geschäftsstelle

Berliner Straße 22         
03149 Forst(Lausitz)

Telefon: (03562) 7852                                                                                    Fax:       (03562) 6507                                                                                                           EMail: forst@dielinke-lausitz.de

09.03.2010

Öffentliche Mitgliederversammlung

Am 30.03.2010, um 18.00 Uhr, in der Aula der Förderschule Forst (Pestalozziplatz)

Wir laden alle Interessierten ein, mit uns gemeinsam, über Strukturen und Arbeitsweise des Ministeriums für Staatssicherheit zu sprechen.

Zu Gast ist ein kompetenter Gesprächspartner der Bundesbehörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Außenstelle Frankfurt/Oder.

Ortsvorstand

DIE LINKE

 

09.03.2010

Helmuth Markov in Guben

Brandenburgs Finanzminister zum Thema:

"DIE LINKE. in der Regierung - was geht?"

Am Dienstag, den 16.03.2010 - 18.00 Uhr

in der Gaststätte "Krähenbusch" in Guben.

 

 

18.12.2008

Wie steht es um die Klage gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens?

Diese Frage erreicht uns immer wieder. Hier folgende Informationen: Die Klage im Zusammenhang mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens besteht aus zwei Klageverfahren.

1. Klageverfahren: Verletzung der Rechte von Stadtverordneten

Bei einem Bürgerbegehren müssen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Person oder mehrere stellvertretende Personen benannt sein. Die drei stellvertretenden Vertrauenspersonen waren bzw. sind Stadtverordnete. Diese drei Stadtverordneten wurden in der Stadtverordneten- versammlung Forst am 12.09.08, als es um den Tagesordnungspunkt »Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens« ging, als befangen erklärt und damit von der Beschluss- fassung ausgeschlossen. Das Klageverfahren beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit der Erklärung zur Befangenheit dieser drei Stadtverordneten.

2. Klageverfahren: Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

In diesem Verfahren geht es um die Feststellung zur Rechtmäßigkeit des durch die Stadtverordneten gefassten Beschlusses zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Beide Verfahren sind im Verwaltungsgericht Cottbus anhängig. Leider ist nicht abzusehen, wann diese Klagen verhandelt werden. Auch ist uns bis jetzt kein Genehmigungsbescheid der Unteren Kommunalaufsicht (Landkreis Spree-Neiße) zum Verkauf der Stadtwerke bekannt. Spannend wird dabei die Frage sein, ob der Rückkaufpreis für die Schwimmhalle in dieser Größenordnung genehmigt ist. In einem Punkt hat sich die Untere Kommunalaufsicht geäußert, nämlich, dass der Verkaufserlös vom Verkauf der Stadtwerke in den Kommunalhaushalt für die Deckung des Defizits genutzt werden muss und nicht für das Betreiben der Schwimmhalle zurückgelegt werden kann. Aus haushaltsrechtlichen Gründen war diese Auflagezu erwarten. Sie ist keine Überraschung für uns. Es bleibt also abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheidet.

Anke Schwarzenberg
(Ortsvorsitzende DIE LINKE Forst)