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Unser Wahlarchiv ...

Wahlen 2009

Konsequent sozial.
Demokratisch. Friedlich.
» Wir alle müssen das erstreiten. Wir alle müssen uns dafür einsetzen. Wir alle haben jetzt die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dieses Land sozialer zu gestalten. Wir haben uns warmgelaufen. Ab in den Wahlkampf!«

Rechtsberatung zu Hartz IV im Wahlkreisbüro der Landtagsabgeordneten Birgit Wöllert

Der Rechtsanwalt Michael Elte kommt weiterhin nach Spremberg und berät  einmal im Monat, jeweils montags in der Zeit von 10.00 - 16.00 Uhr Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit ihrem ALG 2-Bescheid (Hartz IV) haben oder Auskunft zu diesem Thema einholen möchten.

 

Nächste Termine:

13.07.2009

03.08.2009

07.09.2009

05.10.2009

02.11.2009

07.12.2009

 

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um rechtzeitige Terminvereinbarung, entweder telefonisch unter 03563 - 60 13 65 bzw. 20 45 oder direkt im Wahlkreisbüro bzw. in der Begegnungsstätte der LINKEN, Bauhofstraße 1 in Spremberg.

Willkommen

auf den Internetseiten des Ortsverbandes Spremberg

Geschäftsstelle

Bauhofstraße 1
03130 Spremberg
Tel.: (03563) 20 45
Fax: (03563) 59 49 141
EMail: spremberg@dielinke-lausitz.de

Birgit Wöllert auf dem Weg in den Landtag

Birgit Wöllert

Auf der Landesliste der Partei DIE LINKE. Landesverband Brandenburg für die Landtagswahl im September 2009 steht aus Spremberg Birgit Wöllert (Platz 15).

Wir gratulieren ganz herzlich dazu.

 

Mehr informationen hier.

25.06.2009

Wahl des neuen Ortsvorstandes Spremberg

Peter Ehrentreich (Vorsitzender OV Spremberg)
Peter Ehrentreich (Vorsitzender OV Spremberg)

Am 25.06.2009 wurde in der Gaststätte „Schweizergarten“ im Rahmen der Gesamtmitgliederversammlung turnusmäßig der neue Vorstand des Ortsverbandes DIE LINKE. Spremberg gewählt.

Aufgrund der hervorragend geleisteten Arbeit wurde Gen. Peter Ehrentreich als Vorsitzender ebenso wiedergewählt wie Genn. Rita Frensel als Schatzmeisterin und Gen. Jürgen Wöllert als Geschäftsführer. Des Weiteren gehören Gen. Günter Frriedrich, Genn. Monika Frost, Gen. Bernd Gutzeit, Gen. Enrico Hirth, Genn. Birgit Kaufhold, Genn. Petra Koark und Genn. Birgit Wöllert dem Ortsvorstand an.

In der inhaltlichen Diskussion der Gesamtmitgliederversammlung ging es u. a. um die Auswertung des Bundeswahlparteitages vom 21.06.2009, die Auswertung der Europa-Wahl, die Eingliederung der Basisorganisation Felixsee in den Ortsverband Spremberg, die Direktwahl des Landrates für den Landkreis Spree-Neiße (einstimmiger DAFÜR-Beschluss), die Arbeitsentschließung 2009 –2011 des Ortsverbandes Spremberg (einstimmiger Beschluss) sowie die Vorbereitung Bundestags- und Landtagswahlen am 27.09.2009.

12.06.2008

Thema „Heizkosten“ im Spree-Neiße-Kurier

Im Spree-Neiße-Kurier vom 12.04.2008 auf Seite 11 war die (Leser-)Reaktion des Rechtsanwaltes Michael Elte zum Thema Heizkosten veröffentlicht. Herr Elte berät regelmäßig ALG 2-Betroffene in Spremberg und Forst im Wahlkreisbüro von Birgit Wöllert, MdL und darüber hinaus in den Verbraucherzentralen Cottbus und Finsterwalde.

Auf derselben Seite war die Antwort des Eigenbetriebes „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zu lesen unter der Überschrift:„Anmerkung zum Beitrag: Aussagen erwecken eine falsche Erwartungshaltung“.

(im Internet unter http://www.lkspn.de/spreeneissekurier/4995.html)

Daraufhin hat Herr Elte erneut an den Spree-Neiße-Kurier geschrieben mit folgendem Wortlaut.

Die Stellungnahme des o. g. Eigenbetriebes zu meiner Leserreaktion kann nicht unwidersprochen bleiben, heißt es doch darin, dass ich Betroffene mit meiner Beratung täuschen würde.

Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich empfehle dem Landkreis Spree-Neiße auch über die Grenzen seines Kreises zu schauen. Die Beratung zu den Leistungsbescheiden oder auch die Prüfung, ob Sanktionen gerechtfertigt sind, kann sowohl für den Rechtsanwalt als auch für den Eigenbetrieb sehr hilfreich sein. Meine Beratung ist jedenfalls nicht gegen den Eigenbetrieb gerichtet, sondern mir geht es darum, dass die Betroffenen die Bescheide verstehen.

Der Eigenbetrieb ist sich offenbar sicher, fehlerfrei zu arbeiten. Er ist somit der Auffassung, dass Betroffene nicht von ihrem Recht Gebrauch machen sollen, gegen einen vom Eigenbetrieb erlassenen Bescheid Widerspruch einzulegen. Dann empfehle ich dem Eigenbetrieb, sich die Zeilen der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende der Bescheide zu sparen. Eine solche Belehrung macht nur dann Sinn, wenn man von ihr auch Gebrauch machen darf.

Ich bin sicherlich nicht dafür, dass korrekte Bescheide mit einem Widerspruch angegriffen werden; in diesem Falle rate ich davon ab. Aber wie können die Betroffenen denn feststellen, ob der Bescheid richtig oder falsch ist – doch nur durch Beratung. Sollen sie sich beraten lassen von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat? Oder haben Betroffene das Recht, den Bescheid durch unabhängige Berater, auch durch einen Rechtsanwalt, prüfen zu lassen?

Ich bitte den Eigenbetrieb Zahlen zu nennen, in wie vielen Fällen nach August 2007 Heizkosten gewährt wurden, die über 1,00 €/qm und Monat liegen. Zu mir kamen zahlreiche Betroffene mit Bescheiden, bei denen die Heizkosten, obwohl sie höher lagen, auf 1,00 €/qm und Monat gekappt wurden.

Weiterhin bitte ich den Eigenbetrieb darüber zu informieren, mit welchen Vermietern des Landkreises Spree-Neiße er vor Erlass seiner KdU-Richtlinie (KdU = Kosten der Unterkunft) gesprochen haben will, mit welchen Vermietern er nach Erlass der Richtlinie gesprochen haben will und in wie weit die Gesprächsergebnisse ihren Niederschlag in der KdU-Richtlinie gefunden haben.

Im Ratgeber Recht der Verbraucherzentrale „Hartz IV – Mein Recht auf ALG II“ wird auf Seite 125 ausgeführt: „Es wird einer Behörde schwer fallen, Heizkosten als unangemessen hoch zu bezeichnen.“ Genau dies behauptet der Eigenbetrieb in zahlreichen Fällen. Weiter heißt es: „Es begegnet gewissen Zweifeln, ob man die Angemessenheit dadurch nachweisen kann bzw. die Unangemessenheit, wenn man den durchschnittlichen Verbrauch der Bewohner des gleichen Hauses oder in vergleichbarer Lage anstellt.“

Es ist zwar so, dass Kommunen KdU-Richtlinien erlassen dürfen. Das heißt aber nicht, dass die dort geregelten KdU-Kosten absolut und allein angemessen sind. Mit der Heizkostenrichtlinie hat der Eigenbetrieb die Heizkosten faktisch pauschaliert. Die Heizkosten wurden nämlich auf max. 1,00 €/qm und Monat begrenzt. Dies ist nichts anderes als eine Pauschalierung. Diese ist aber gerade gesetzlich unzulässig.

Meine Beratung ist aufklärend und seriös. Ich erwecke keine falschen Erwartungen.

Eine Statistik zu den Erfolgen von Widersprüchen macht deutlich, dass auch der Landkreis Spree-Neiße nach Widersprüchen ca. 1/3 der Bescheide nachbessern musste. Demzufolge ist anwaltliche Beratung geboten.

Die Antwort des Landrates, Herr Friese, kam postwendend. Darin teilt er Herrn Elte mit:

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 28.04.2008, mit welchem Sie eine erneute Stellungnahme u. a. zum Thema „Heizkosten“ abgeben und um deren Veröffentlichung im „Spree-Neiße-Kurier“ Sie bitten, möchte ich Ihnen freundlichst mitteilen, dass wir das Thema in der April-Ausgabe abgeschlossen haben. Beide Seiten hatten meines Erachtens genügend Gelegenheit, ihre Standpunkte und Gedanken den Lesern zu vermitteln. Nichtsdestotrotz habe ich Ihre schriftliche Äußerung an den Werkleiter des Eigenbetriebes „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ weitergeleitet. Für Ihr Interesse und Ihre Meinungsäußerung möchte ich Ihnen abschließend herzlich danken.

Damit ist zwar für den Landkreis – zumindest im Spree-Neiße-Kurier – das Thema abgeschlossen, leider aber nicht für zahlreiche Betroffene. Und die Fragen des Rechtsanwaltes zur Anzahl der Fälle mit unangemessenen Heizkosten (siehe oben) oder zu den Ergebnissen der Gespräche mit den Vermietern sind bis heute nicht beantwortet.

Petra Ruschel, Wahlkreisbüro Birgit Wöllert, MdL

 

29.02.2008

Ein Jahr Hartz IV-Beratungen in Spremberg

Seit nunmehr einem Jahr führt der Rechtsanwalt Michael Elte im Wahlkreisbüro der Landtagsabgeordneten Birgit Wöllert regelmäßig Einzelberatungen zum Arbeitslosengeld 2 durch. Seit September 2007 ist Herr Elte auch im Wahlkreisbüro Forst tätig, so dass die Betroffenen aus Forst und Umgebung nicht extra nach Spremberg kommen müssen.

Leider ist der Bedarf nach unabhängiger Beratung nach wie vor sehr hoch. Daher fragte während der Plenarsitzung im Landtag Brandenburg am 23.01.2008 der Abgeordnete Christian Görke (DIE LINKE.) die Landesregierung:
"... sehen Sie vor dem Hintergrund der hohen Zahl von gerechtfertigten Widersprüchen und zunehmenden Anzahl von Klagen vor der Sozialgerichtsbarkeit ... generell die Notwendigkeit einer unabhängigen Beratungsinstanz ... zur Umsetzung des SGB II?"
Antwort des zuständigen Staatssekretärs Alber:
"... Ich war in vielen Grundsicherungsämtern vor Ort, die Ministerin ebenfalls. Nach meiner Kenntnis findet dort eine sehr gute Beratung statt. Natürlich gibt es immer mal wieder den Fall, dass die Betroffenen mit dem Ergebnis der Beratung nicht einverstanden sind. Dafür gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung.
Es gibt eine unabhängige Beratung. Wir haben im Bereich der Verbraucherberatung einige Stellen, die das hervorragend machen. Ich denke, dass deshalb eine weitere zusätzliche Stelle, die auch wieder viel Geld kosten würde, nicht erforderlich ist."

Unabhängige Beratung von der gleichen Behörde, die Bescheide erlässt, ist objektiv nicht immer möglich. Das zeigt die nach wie vor große Anzahl von Betroffenen, die zu uns ins Wahlkreisbüro kommen. Aus diesem Grund werden die Einzelberatungen zum ALG 2 (Hartz IV) durch den Rechtsanwalt Michael Elte fortgesetzt.

Petra Ruschel
Wahlkreismitarbeiterin

 

 

03.01.2008

Ohne Wasser, merkt euch das ...

Lausitzforum tagte in Spremberg

Unter diesem Motto befassten sich das Lausitzforum und das kommunalpolitische forum Land Brandenburg e.V. am 03.01.2008 in Spremberg mit dem Thema Wasserhaushalt in der Lausitz. Ein voll besetzter Saal war auch für die neun Landtagsabgeordneten aus Brandenburg und Sachsen der beste Beweis für die richtige Themenwahl.

Rund 13 Mrd. m3 Grundwasserdefizit hatte der Braunkohlenbergbau 1990 in der Lausitz hinterlassen. Von ehemals 17 Tagebauen wurden nach der Wende nur noch drei in Brandenburg und zwei in Sachsen weitergeführt. Mit Unterstützung der IBA Fürst-Pückler-Land entstand ein Konzept zur Flutung der Tagebaulöcher und zur Entstehung des Lausitzer Seenlandes, das die LMBV aus Bundes-, Landes- und EU-Mitteln umsetzt. 31 Bergbauseen sind im Entstehen (16 in Brandenburg). Sie werden 14.200 ha Wasserfläche aufweisen und fassen 2.330 Mio. m3 Wasser.
So weit, so schön. Doch welche Probleme noch zu bewältigen sind, bis der Traum von herrlichen Badestränden und boomendem Tourismus Wirklichkeit werden kann, beschäftigt Wissenschaftler, Politiker und Anlieger gleichermaßen. Die Referenten, Prof. Dr. Uwe Grünewald von der BTU Cottbus und Rudolf Heine von der LMBV, Flutungszentrale Lausitz gingen vor allem auf zwei eng verknüpfte Punkte ein: die Gefahr der Versauerung der neuen Seen, wenn aufsteigendes Grundwasser nicht genügend mit Oberflächenwasser vermischt werden kann, und die tendenzielle Verringerung der Niederschlagsmengen in der Region durch den sich abzeichnenden Klimawandel. Die von der LMBV betriebene Flutungszentrale in Senftenberg ist dabei ein wichtiges Element, mit dem jeder Tropfen Wasser in der Region optimal eingesetzt werden soll: 1. für die Sicherung der Mindestabflüsse von Spree und Schwarzer Elster, 2. für die Füllung der Speicherbecken, 3. für die Scheitelhaltung des Oder-Spree-Kanals und erst 4. für die Flutung und Nachsorge der Tagebaurestlöcher nach dem Prinzip ‚Nachsorge vor Flutung’. Geht die regionale Klimaveränderung allerdings so weiter, kann das für den Wasserhaushalt der Lausitz schwerwiegende Folgen haben, was vermutlich zuerst die Binnenfischerei zu spüren bekommt. Bilder vom ausgetrockneten Flussbett der Schwarzen Elster machen den Ernst der Situation deutlich. Und noch immer fehlt die Hälfte des Grundwassers im Lausitzer Bergbautrichter. Fieberhaft wird zudem nach Lösungen gesucht, die Versauerung der Seen zu verhindern, doch die Anlieger müssen sich darauf einstellen, dass die neuen Seen noch lange keine Badegewässer sein werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es mehr als fragwürdig, wenn wiederum neue Tagebaue aufgeschlossen, neue Löcher leer gepumpt werden sollen, die die Wiederherstellung eines ausgeglichenen und gesunden Wasserhaushaltes in der Lausitz erneut verhindern oder verzögern werden, denn ohne Wasser, merkt euch das …

Nicht zuletzt verwies auch die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg, Renate Adolph, auf die enormen Kraftanstrengungen, die notwendig sind, um die Veränderungen, die der Bergbau in Landschaft und im Wasserhaushalt nach sich zieht, wieder auszugleichen. Deshalb wird die Fraktion DIE LINKE im Februar einen Änderungsantrag zur Wassergesetznovelle Brandenburg einbringen. Mit ihm sollen Bergbaubetriebe, hier in der Lausitz vor allem Vattenfall, verpflichtet werden, für die Wasserentnahme ebenso Wassernutzungsentgelt zu entrichten, wie jeder andere Nutzer auch. Dieses Geld soll für eine nachhaltige Rekultivierung in der Region verwendet werden.
Im Übrigen äußerte Prof. Dr. Grünewald als Mitglied des Nachhaltigkeitsbeirates des Landes Brandenburg sein Unverständnis darüber, dass vom Beirat zwar eine Stellungnahme zum ‚Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften’ erarbeitet wurde, viele wichtige Hinweise im nun vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht berücksichtigt wurden.

Die Folien zum Vortrag von Prof. Grünewald können Sie hier (6 MB) anschauen oder herunterladen.

Petra Ruschel, Wahlkreisbüro Birgit Wöllert, MdL
03130 Spremberg, Bauhofstraße 1, Telefon: 03563 – 601365, Fax: 601366
E-Mail: mail@birgitwoellert.de

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