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Liebe Eltern,

durch die Stadtspitze um Holger Kelch (CDU) wurde 2015/2016 eine neue Kitasatzung erarbeitet und die damit verbundenen – für alle Einkommensgruppen drastisch erhöhten - Elternbeiträge haben für viel Unmut, Fragen und Ärger gesorgt.

Leider gab es trotzdem im Mai 2016 in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus eine politische Mehrheit für diese neue Satzung und die deutlich höheren Elternbeiträge. Lediglich die Linksfraktion lehnte die neue Kitasatzung geschlossen ab.

So wurde mit einem jahrelangem Konsens gebrochen, Geringverdiener und Transferleistungsempfänger (u.a. aus dem ALG II) von der Beitragspflicht zu befreien. Stattdessen wurden - entgegen besserem Wissen (siehe Stellungnahme der Stadtverwaltung) - Mindestbeiträge in Cottbus eingeführt und darüber hinaus die übrigen Elternbeiträge um in Teilen mehr als 100 % erhöht.

Damit wollten sich die betroffenen Eltern nicht abfinden und baten bei den Parteien um politische Unterstützung. DIE LINKE hörte sich die Argumente der Eltern an und führte die verschiedensten Einkommensgruppen zusammen. Zudem wurde juristische Unterstützung organisiert und Eltern, die keine Rechtsschutzversicherung hatten, bei der Tragung des Klagerisikos unterstützt.

Ende 2016 reichte der beauftragte Rechtsanwalt, Sven Hornauf, einen Normenkontrollantrag im Namen von insgesamt zwölf betroffenen Eltern vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Ziel war es, feststellen zu lassen, dass die erhobenen Elternbeiträge der Kita-Satzung ggü. allen Eltern, gleich ob das Kind direkt bei der Stadt (Hort) in Betreuung ist oder bei einem freien Träger (Krippe, Kita, Hort), überhöht und rechtswidrig sind.

Am 28. März 2019 fand vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die mündliche Verhandlung der klagenden Eltern gegen die Stadt Cottbus, vertreten durch den Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU), statt.

Das Gericht stellte fest: Die im Jahr 2016 beschlossene Beitragstabelle der Stadt Cottbus für die städtischen Horte ist nichtig und unwirksam. Die Berechnungsgrundlage der Elternbeiträge ist falsch und die Beiträge sind überhöht. Darüber hinaus ist die beschlossene Elternbeitragstabelle für den Bereich der Kindertagesstätten (Krippe-/Kita-/Hortbereich) gegenüber den freien Trägern nicht verbindlich. Das zwischen der Stadt und den Trägern hergestellte Einvernehmen ist, auch soweit es sich auf diese Tabellen gründet, unwirksam und stellt keine Grundlage für eine Elternbeitragsforderung, auch durch einen freien Träger, dar.

Nun erreichen uns auf den verschiedensten Wegen zahlreiche Anfragen der betroffenen Eltern, wie Sie sich verhalten sollen. In Abstimmung mit unserem Rechtsanwalt, Sven Hornauf, stellen wir Ihnen hier drei verschiedene Musterschreiben zur Verfügung:

Für Eltern von Hortkindern bei der Stadt Cottbus

Für Eltern, die bisher nur unter Vorbehalt gezahlt haben bzw. formal in Widerspruch gegangen sind und deren Kinder eine Kita (Krippe/Kita/Hort) eines freien Trägers besuchen oder besuchten

Für Eltern, die ohne Widerspruch die neuen Elternbeiträge an ihren freien Kita-Träger entrichtet haben

DIE LINKE wird sich weiterhin für eine gerechte Lösung für alle Eltern einsetzen. Unser Ziel ist es, politische Mehrheiten zu organisieren, damit allen Eltern (auf Antrag) die Differenz zwischen den 2016 eingeführten erhöhten Elternbeiträgen und den Vorherigen, erstattet wird. Dafür brauchen wir natürlich ihre Unterstützung. Bitte nutzen Sie die beiliegenden Schreiben und erhöhen Sie dadurch den Druck auf die Stadtspitze.

Gehen Sie am 26. Mai zur Wahl und geben Sie Ihre Stimmen einer demokratischen, sozialen und kinderfreundlichen Partei, die sich glaubhaft für Ihre Interessen und für ein tolerantes und weltoffenes Cottbus einsetzt!

Rückfragen bitte an: info@dielinke-lausitz.de

Matthias Loehr, MdL
Kreisvorsitzender

Weitere Dokumente zum Gerichtsverfahren, darunter die Beitragstabellen aus den Jahren 2013 und 2016 finden Sie hier.

Elternbeitragstabelle der Stadt Cottbus unwirksam

Oberbürgermeister Kelch (CDU) verliert Rechtsstreit um Kitabeiträge

Die im Jahr 2016 beschlossene Beitragstabelle der Stadt Cottbus für die städtischen Horte ist nichtig und unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. März 2019 entschieden. Darüber hinaus ist die beschlossene Elternbeitragstabelle für den Bereich der Kindertagesstätten (Krippe-/Kita-/Hortbereich) gegenüber den freien Trägern nicht verbindlich. Das zwischen der Stadt und den Trägern hergestellte Einvernehmen ist, soweit es sich auf diese Tabellen gründet, unwirksam.

DIE LINKE begrüßt das OVG-Urteil und gratuliert den Eltern zu diesem juristischen Erfolg!

Die mit der Beitragstabelle verbundene finanzielle Mehrbelastung für viele Familien war und ist für DIE LINKE nicht hinnehmbar. Es ist für uns noch immer tragisch, wie sehr die Rathausspitze, um Holger Kelch (CDU) und die Mehrheit der Stadtverordneten ihr soziales Augenmaß verloren haben. Insbesondere die Einführung eines Mindestbeitrages für Nicht- und Geringverdiener halten wir für völlig verfehlt. DIE LINKE steht für eine kostenfreie Bildung von Beginn an und kämpft auf Landesebene für die schrittweise Abschaffung aller Elternbeiträge.

Zur Auswertung des Urteils und dessen Folgen für die Eltern laden wir zur Pressekonferenz am 2. April um 16:00 Uhr in die Straße der Jugend 114, 2. OG (Räumlichkeiten der Linkspartei) herzlich ein. Gemeinsam mit unserem Prozessvertreter im Normenkontrollverfahren vor dem OVG, RA Sven Hornauf, werden wir die mit dem Urteil verbundenen Fragen beantworten.

Hintergrund:

Die aktuelle Satzung wurde am 25. Mai 2016 durch die Stadtverordnetenversammlung Cottbus (SVV) auf Vorschlag der Stadtverwaltung beschlossen. DIE LINKE in der SVV lehnte die Vorlage als einzige Fraktion geschlossen ab. Durch die neue Beitragstabelle wurden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Cottbus ab dem Kita-Jahr 2016/2017 zum Teil drastisch erhöht:

Zum einen wurde ein Mindestbeitrag für alle Eltern von 10 € bis 13 € pro Monat und Kind eingeführt. Gleichzeitig wurden die Beiträge von Familien mit besserem Einkommen um bis zu 110% angehoben.

Die betroffenen Eltern suchten nach politischer und juristischer Unterstützung. DIE LINKE vernetzte die Eltern und bot ihnen juristischen Beistand gegen diese Erhöhungen an. Darüber hinaus unterstützte der Kreisverband die Eltern bei dem mit einer Klage verbundenen finanziellen Risiko. Sowohl die Einführung des Mindestbeitrages als auch die drastische Steigerung im oberen Einkommenssegment wurden in ihrer Rechtmäßigkeit angezweifelt. Unter den Klägern sind Familien aus allen Einkommensschichten.

Der beauftragte Rechtsanwalt reichte 2016 den Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Nach mündlicher Verhandlung hat das OVG am 28. März 2019 nunmehr in der Sache geurteilt. Mit der umfassenden schriftlichen Urteilsbegründung ist ab Mitte April 2019 zu rechnen. Für die laufenden Klagen der Eltern beim Verwaltungsgericht Cottbus gegen Bescheide für Hortgebühren wird die Entscheidung des OVG in den nächsten Wochen zu gleichlautenden Urteilen führen.


Brandenburg´33

Erinnern vor Ort - Cottbus

Nationalsozialistische Politik spielte sich auch außerhalb des Cottbuser Rathauses ab: Die Nazis instrumentalisierten Kunst, Kultur und Bildung für ihre Zwecke. Der Audiowalk führt Sie unter anderem am heutigen Staatstheater vorbei, wo einst das NS-Kampfbundorchester aufspielte. Und Sie erfahren, in welchem Filmtheater der erste Propagandafilm der SA gezeigt wurde.